Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
Gemäß Art. 28 DSGVO
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Der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO wird automatisch Bestandteil jedes kommunal.es-Accounts. Download als PDF folgt in Kürze.
Was ist ein AVV?
Der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) regelt gemäß Art. 28 DSGVO das Verhältnis zwischen Ihrer Gemeinde als Verantwortlichem und kommunal.es als Auftragsverarbeiter. Er legt fest, wie personenbezogene Daten Ihrer Bürgerinnen und Bürger verarbeitet, geschützt und nach Vertragsende gelöscht werden.
Ein gültiger AVV ist gesetzliche Pflicht, sobald Sie kommunal.es zur Verarbeitung personenbezogener Daten einsetzen — also ab dem ersten Versand einer Push-Nachricht an Abonnentinnen und Abonnenten Ihrer Gemeinde.
Automatischer Vertragsabschluss
Mit der Registrierung Ihrer Gemeinde auf kommunal.es akzeptieren Sie automatisch den aktuell gültigen AVV. Ein gesonderter Papierprozess oder eine Unterschrift sind nicht erforderlich — der Vertrag gilt elektronisch als geschlossen.
Den jeweils gültigen AVV können Sie jederzeit hier als PDF herunterladen und für Ihre Unterlagen archivieren.
Fragen zum AVV
Bei Fragen zum Auftragsverarbeitungsvertrag oder zum Datenschutz wenden Sie sich bitte an: datenschutz@kommunal.es